FÜR ENTSCHEIDER UND PRÜFER · KOSTENLOS

Erst prüfen. Dann glauben.

Kostenlos ist bei uns nicht die Produktattrappe. Kostenlos ist das Prüfen und das Wissen. Drei Werkzeuge für Geschäftsführung, Compliance und Revision:

AI-Act-Selbstcheck: Zehn Fragen, ein ehrliches Ergebnis: wo Ihr Unternehmen steht, was fehlt, was zu tun ist. Ohne Konto, und ohne dass Ihre Antworten Ihr Gerät verlassen. Starten

Der Verifier: Unser Prüfwerkzeug, offen für jedermann: Prüfen Sie jede LOUWIETEC-Beweiskette unabhängig von uns. Werkzeug und Spezifikation werden öffentlich, sobald die erste Beweiskette läuft. Für Prüfer, Revisionen und alle, die uns beim Wort nehmen wollen.

Der Lagereport: Einmal im Monat: Fristen, Zahlen, Entwicklungen rund um KI-Pflichten und Datenintelligenz im DACH-Raum. Kein Spam, Abmeldung jederzeit. Eintragen

AI-Act-Selbstcheck

Zehn Fragen zur KI-Verordnung. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser. Keine Antwort wird übertragen, keine gespeichert. Unsere Reichweitenmessung zählt nur, dass jemand den Check begonnen hat.

Ihr KI-Einsatz Setzt Ihr Unternehmen KI ein? Egal ob selbst entwickelt, zugekauft oder als Funktion in einer Software, die Sie ohnehin nutzen.

Grundlage: Art. 3 Nr. 1 und Nr. 4 KI-VO (Begriffe KI-System und Betreiber)

Ihr KI-Einsatz Bieten Sie selbst KI an, als eigenes Produkt oder als Funktion in einem Produkt, das andere nutzen?

Grundlage: Art. 3 Nr. 3 KI-VO (Begriff Anbieter). Art. 16 KI-VO gilt für Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, ab 02.12.2027; Art. 50 gilt für alle Anbieter.

Wofür Sie KI einsetzen Bewertet eine KI bei Ihnen die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen, oder hilft sie bei Risiko und Prämie in der Lebens- oder Krankenversicherung?

Grundlage: Anhang III Nr. 5 lit. b und c KI-VO. Von lit. b ausgenommen sind KI-Systeme zur Aufdeckung von Finanzbetrug; für lit. c (Lebens- und Krankenversicherung) gibt es keine solche Ausnahme.

Wofür Sie KI einsetzen Setzen Sie KI im Personalbereich ein? Zum Beispiel beim Sichten von Bewerbungen, bei der Auswahl, bei Leistungsbewertung, Aufgabenverteilung, Beförderung oder Kündigung.

Grundlage: Anhang III Nr. 4 KI-VO

Wofür Sie KI einsetzen Setzen Sie KI in einem dieser Bereiche ein? Mehrfachauswahl möglich.

Grundlage: Anhang III Nr. 1 lit. a und b, Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 5 lit. a KI-VO. Die Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist kein Hochrisiko-Fall, sondern nach Art. 5 Abs. 1 lit. f KI-VO verboten, seit 2. Februar 2025 (Art. 113 lit. a). Emotionserkennung ausserhalb dieser beiden Umgebungen faellt unter Anhang III Nr. 1 lit. c.

Wofür Sie KI einsetzen Spricht eine KI bei Ihnen direkt mit Kunden oder Bürgern, etwa als Chatbot oder Telefonassistent?

Grundlage: Art. 50 Abs. 1 KI-VO, gilt seit 2. August 2026

Was Sie heute nachweisen können Werden Eingaben und Ausgaben Ihrer KI heute automatisch protokolliert, mit Zeitstempel und der verwendeten Modellversion?

Grundlage: Art. 26 Abs. 6 KI-VO (Aufbewahrung durch den Betreiber). Die technische Protokollierbarkeit schuldet nach Art. 12 KI-VO der Anbieter. Zeitstempel und Modellversion verlangt der Wortlaut nicht; sie entscheiden in der Praxis darüber, ob ein Protokoll als Nachweis taugt.

Was Sie heute nachweisen können Wo liegen diese Protokolle?

Grundlage: Art. 26 Abs. 6 KI-VO. Betreiber bewahren Protokolle auf, soweit sie diese kontrollieren. Liegen sie beim Anbieter, hängt Ihr Nachweis von ihm ab.

Was Sie heute nachweisen können Könnten Sie einem Prüfer heute die Protokolle der letzten sechs Monate vorlegen und nachweisen, dass seither niemand etwas daran verändert hat?

Grundlage: Aufbewahrung mindestens sechs Monate nach Art. 26 Abs. 6 KI-VO. Die Unveränderbarkeit schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Sie entscheidet aber darüber, ob ein Protokoll im Prüfungsfall als Beleg taugt.

Was Sie heute nachweisen können Ist festgelegt, wer bei Ihnen KI-Entscheidungen überwacht und im Zweifel eingreifen darf?

Grundlage: Art. 26 Abs. 2 KI-VO (menschliche Aufsicht)

Der Lagereport